Musst du (wie ich auch) mitunter ein Arbeitszeugnis schreiben? Dann wirst du all die Formulierungen beherrschen, die man so benötigt, um gute, hervorragende und weniger beeindruckende Leistungen zu beschreiben. Oder besonders gutes Sozialverhalten, die Pünktlichkeit, die Leistungsbereitschaft eines Arbeitnehmers. Und natürlich kennst du die Bedeutung bestimmter Floskeln am Ende eines Zeugnisses.
Gesetzliches
In der Schweiz besteht gemäss Art. 330 des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) ein gesetzlicher Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Dieses soll über die Leistung und das Sozialverhalten der Mitarbeitenden Auskunft geben. Im Bewerbungsprozess bilden die Arbeitszeugnisse neben dem Lebenslauf, dem Motivationsschreiben und den Ausbildungszeugnissen Teil der schriftlichen Bewerbungsunterlagen. Obwohl deren Voraussagekraft über die Eignung von Mitarbeitenden für eine Stelle gering ist, spielen sie im Rekrutierungsprozess in der Phase der Vorselektion eine nicht zu unterschätzende Rolle. Dabei werden gute Arbeitszeugnisse eher neutral beurteilt. Recruiter schenken sehr guten oder ungenügenden Arbeitszeugnissen grössere Beachtung. Dies vor allem, wenn die Qualität der Zeugnisse durchgehend über- oder unterdurchschnittlich ist. Dann können sie die Entscheidung beeinflussen, ob Bewerbende zu einem Gespräch eingeladen werden oder nicht.
Aus diesen Gründen hat der Gesetzgeber unter anderem folgende Voraussetzungen erlassen:
- Beschränkung des Inhalts auf Angaben, welche für die Beurteilung von Leistung und Verhaltens des Arbeitnehmers notwendig sind. Aussagen über Dinge, die in keinem direkten Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen, sind unzulässig.
- wahrheitsgetreue Aussagen
- wohlwollende Formulierung, allerdings ohne Verletzung der Wahrheitspflicht. Negative Tatsachen dürfen im Zeugnis erwähnt werden, sofern sie für die Gesamtbeurteilung des Arbeitnehmers erheblich sind, es sich
also nicht um völlig isolierte Vorfälle oder um unwichtige Kleinigkeiten handelt, - Unzulässigkeit zweideutiger Formulierungen und der Verwendung von Zeugniscodes, mit denen in vordergründig neutralen oder positiven Formulierungen für Eingeweihte negative Botschaften mitgegeben werden.
Vorlagen
Wie soll ich nun beispielsweise wahrheitsgetreu und wohlwollend die Unpünktlichkeit des Mitarbeitenden formulieren?
Du kennst sicher die folgenden Formulierungen mit deren Bewertungen:
- Er erledigte seine Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit: Note sehr gut
- Er erledigte die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit: Note befriedigend (zeitlicher Aspekt – «stets» – fehlt!)
Nun hat eine Studie an einer deutschen Hochschule im Jahr 2020 herausgefunden, dass bei der Erstellung von Arbeitszeugnissen offenbar die Rechtskonformität im Zentrum der Bemühungen steht. Hierbei helfen den Verfassern meist Vorlagen alter Zeugnisse, Textbausteine, die Ratgeberliteratur sowie Softwarelösungen. In Anbetracht der Vielzahl juristischer Auseinandersetzungen ist dies verständlich. Wahrscheinlich bleibt dabei aber auch ein Grossteil der potenziellen Validität von Arbeitszeugnissen auf der Strecke, weil Arbeitszeugnisse die Leistung und Fähigkeiten der Arbeitnehmer uniformer darstellen, als es der Realität entspricht.
Die Autoren der Studie kommen trotz dieser deprimierenden Erkenntnisse zum Ergebnis, dass Arbeitszeugnisse ihren Sinn erfüllen. Nur möge man sich nicht auf ein einzelnes stützen, sondern sich lieber mehrere anschauen – vielleicht ist der Vergleich dann aussagekräftig.
Alternative
Ich frage mich, ob all das wirklich der Mühe wert ist. Wenn ich mir die vielen Arbeitszeugnis Generatoren im Internet anschaue, die zahllosen Ratgeber und «Entschlüsselungstipps», dann drängt sich mir nur ein Gedanke auf: All das beschäftigt Heerscharen von Menschen und Anbietern; diese Zeit und das Geld könnte man bestimmt sinnvoller nutzen. Und noch ein Gedanke: Bei der gesetzlichen Vorgabe, wohlwollend zu formulieren, hat sicher niemand an die Nebenwirkungen dieses «Rechts» gedacht, nämlich dass sowohl das Erstellen als auch das Entschlüsseln solcher Arbeitszeugnisse ohne Hilfe und Vorlagen gar nicht mehr möglich sind. Ein schönes Beispiel, wie eine (gutgemeinte) Regel ungeahnte Folgen hat. Ich bin für ein ersatzloses Streichen des qualifizierten Arbeitszeugnisses zugunsten einer einfachen Arbeitsbestätigung mit folgenden Angaben:
• Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses
• Funktion und ausgeübte Tätigkeiten
• Stellenprozente
Dies würde, neben dem Vermeiden vieler Missverständnisse, der Wirtschaft und uns Unternehmern viel Zeit und Geld sparen …
Missverständnis
Der Selbstkritische denkt:
«Was habe ich Falsches gesagt?»
Der Selbstbewusste sagt:
«Da habe ich mich wohl falsch ausgedrückt.»
Der Arrogante sagt:
«Ich habe es Ihnen doch gesagt!»
Der Überhebliche sagt:
«Da haben Sie mich falsch verstanden!»
© Jürgen Seifert
Der Unternehmergeist und das Arbeitszeugnis (PDF)
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