Vom Hyperkapitalismus zurück zu einer verantwortungsvollen Marktwirtschaft. Eine neue Eigentums- und Vermögensstruktur im Anmarsch

PURPOSE – zu Deutsch SINN – ist kein neues Modewort, sondern ein Interesse, das den heutigen Zeitgeist direkt am Nerv trifft. In den neuen Generationen im Speziellen, aber auch unter den älteren Semestern, finden sich immer wie mehr Unternehmerinnen und Unternehmer, welche zurück zum ursprünglichen Sinn der unternehmerischen Tätigkeiten finden und ein grosses Interesse daran haben, mit langfristigem Horizont, selbstbestimmt und nachhaltig zu wirtschaften. Der Begriff der Nachhaltigkeit darf hier holistisch verstanden werden, indem die wirtschaftliche, soziale wie auch ökologische Dimension einbezogen wird.

So darf man Unternehmer und Managerinnen fragen: «Was ist eigentlich der Sinn und Zweck hinter deinem Business? Ist der Sinn, in möglichst kurzer Zeit mit einem Investment möglichst viele Rendite zu generieren? Oder ist der Sinn, das eigentliche Produkt oder die entsprechende Dienstleistung?» Zu Recht. Denn anders als bei den primär gewinngetriebenen Unternehmerinnen, sind die sogenannten Purpose-Unternehmer daran interessiert, auch den Unternehmenszweck in den Mittelpunkt zu stellen und langfristig selbstbestimmt und verantwortungsvoll zu wirtschaften. Gewinne sollen zwar erzielt werden, sie dienen jedoch stets dem Sinn und dem gesellschaftlichen Mehrwert.

Durch Verantwortungseigentum wird auf rechtlicher Ebene bindend garantiert, dass eine Organisation dauerhaft unabhängig und sinnorientiert wirtschaftet. Es handelt sich sozusagen um eine Gegenbewegung zum heutigen Hyperkapitalismus.

Beim Verantwortungseigentum geht es darum, die Menschen und den Sinn eines Unternehmens in den Mittelpunkt zu stellen. Dies wirkt sich begünstigend auf die Unternehmenskultur aus, die viel Spielraum in der Eigenverantwortung der Mitarbeitenden zulässt und diese entsprechend miteinbezieht. Sinn und Zweck sind wichtiger als Rendite, und der Gesellschaft etwas zurückzugeben ebenso.

Organisatorisch und rechtlich funktioniert das so, dass Stimm- und Kapitalrechte auf Eigentumsebene klar voneinander getrennt werden und dass zweitere nach oben begrenzt werden. Die Stimmrechte, und damit die Kontrolle über das Unternehmen, liegen treuhänderisch verwaltet in den Händen von Menschen, die das Geschäft bestens kennen und eine Werteverwandtschaft aufweisen. Damit das Konstrukt nicht eines Tages von eben diesen Treuhändern, man nennt sie Verantwortungseigentümer, rückgängig gemacht werden kann, nutzt man die Unveränderbarkeit des Stiftungszwecks. Dabei wird einer eigenen oder der Purpose Stiftung die entsprechende Verantwortung gegeben, die Grundsätze des Verantwortungseigentums dauerhaft sicherzustellen.

Mit ein wenig juristischer Kreativität ermöglicht die heutige Gesetzgebung die Umsetzung in Deutschland wie auch in der Schweiz. Jedoch sind die Pioniere in Deutschland politisch bereits schon so weit fortgeschritten, dass eine neue Rechtsform als «Gesellschaft mit gebundenem Vermögen», welche die Prinzipien von Verantwortungseigentum beinhaltet, nun auf landesweit höchster Ebene diskutiert wird.

Wer jetzt denkt, das ist nur etwas für innovative Startups täuscht sich. Das Verantwortungseigentum eignet sich für alle KMUs, wie auch für Konzerne, das beweisen gestandene Grossfirmen wie Bosch und Zeiss seit Jahrzehnten und mehrere hundert weitere Unternehmen in Deutschland, die ihre Besitzverhältnisse nach den Prinzipien des Verantwortungseigentum strukturiert haben.

Im Kontext der Unternehmensnachfolge schafft Verantwortungseigentum eine neue und spannende Möglichkeit. Denn die Sinnhaftigkeit hat in dieser Phase des Unternehmenszyklus für die Gründungsmitglieder und Geschäftsführenden von Firmen einen hohen Stellenwert. Ein Unternehmen muss nicht zwingend an die Familie, die Mitarbeitenden oder an eine externe Käuferin übergehen, sondern kann sich selbst und in die treuhänderischen Hände von Verantwortungseigentümern übertragen werden. Die abtretende Unternehmerschaft wird dadurch trotzdem angemessen vergütet.

Es lohnt sich also die Frage, ob es SINN machen könnte, das Unternehmen ins Verantwortungseigentum zu überführen und so einen Beitrag zum Schritt in Richtung einer verantwortungsvolleren Marktwirtschaft zu gehen.

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Madeleine Na, Partnerin Nordwestschweiz

 

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